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Erklärung zur Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit 

[Stand: April 2025] 

Der Seenland Oder-Spree e.V. setzt sich dafür ein, die digitale Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen zu gewährleisten. Wir verbessern kontinuierlich die Benutzerfreundlichkeit für alle und wenden die entsprechenden Standards für die Zugänglichkeit an. 

Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die unter www.seenland-oderspree.de veröffentlichten Website des Seenland Oder-Spree e.V.. 

Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Website im Einklang mit den Bestimmungen des Brandenburgischen Behindertengleichstellungsgesetzes (BbgBGG) sowie der Brandenburgischen Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BbgBITV) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen. 

Gemäß § 2 BbgBITV wird angenommen, dass Webauftritte und Apps barrierefrei sind, wenn die Anforderungen der harmonisierten Europäischen Norm (EN) 301 549 (in der aktuellen Version) erfüllt sind. Die EN 301 549 verweist auf die Anforderungen des inter nationalen Standards der Web Content Accessibility Guidelines der Version 2.1 (WCAG 2.1) mit den Konformitätsstufen A und AA. Diese Anforderungen bilden den Kern der prüf baren Erfolgskriterien ab.

 

Bemühungen zur Unterstützung der Barrierefreiheit

Der Seenland Oder-Spree e.V. ergreift die folgenden Maßnahmen, um die Zugänglichkeit zu gewährleisten: 

  • Eine Ansprechperson zum Thema Barrierefreiheit wurde benannt.
  • Die Barrierefreiheit ist Querschnittsthema auf strategischer und operativer Ebene und wichtiger Teil unserer Arbeit.
  • Für die Mitarbeiter wird eine kontinuierliche Schulung zur Barrierefreiheit angeboten.
  • Innerhalb des Unternehmens gibt es klare Ziele und Verantwortlichkeiten für die Barrierefreiheit.
  • Formale Methoden zur Qualitätssicherung der Zugänglichkeit existieren innerhalb des Unternehmens.

 

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist wegen der folgenden Ausnahme teilweise mit der der harmonisierten Europäischen Norm (EN) 301 549 (in der aktuellen Version) vereinbar. Die Ausnahme sind nachstehend aufgeführt.

 

Nicht barrierefreie Inhalte und Funktionen

Trotz unserer Bemühungen können bei den Benutzern einige Probleme auftreten. Dies ist eine Beschreibung der nicht barrierefreien Inhalte. Bitte kontaktiere uns, wenn du einen nicht barrierefreien Inhalt festgestellt hast, der hier nicht aufgeführt ist.

  • Videos: Videozugänglichkeit: Aktuell fehlen in den auf der Webseite eingebundenen Videos noch Audiotranskription und Untertitel. Wir arbeiten daran, die Informationen in bestimmten Videos auch als Text-Inhalt bereitzustellen. Außerdem kann bei einigen Videos die Fokussierung der Steuerelemente für Screenreader-Nutzer nicht problemlos erfolgen.
  • PDF-Dokumente:
    • Nicht alle PDF-Dokumente entsprechen den Vorgaben der Barrierefreiheit.
    • Verlinkungen auf externe PDF-Dokumente haben keine Zugänglichkeits-Ausweisung, da wir hierauf keinen Einfluss haben.
  • iFrames: Ein iFrame ohne zugänglichen Namen stellt eine Barriere dar. Auf die Barrierefreiheit des iFrame-Inhalts haben wir keinen Einfluss.
  • Alt-Texte: Nicht alle Bilder haben Alt-Texte
  • Kartenanwendungen auf der Webseite
  • kartografische Widgets der Outdooractive AG

 

Kompatibilität mit Browsern und unterstützenden Technologien

Diese Website ist so konzipiert, dass sie alle gängigen Browser in der aktuellen Version und mindestens deren Vorgängerversion kompatibel ist.

Diese Website ist so konzipiert, dass sie mit den folgenden unterstützenden Technologien kompatibel ist:

  • JAWS Screen Reader

 

Technologien

Die Barrierefreiheit dieser Webseite hängt von den folgenden Technologien ab, um zu funktionieren:

  • HTML
  • CSS
  • Javascript

 

Bewertungsmethoden

Der Seenland Oder-Spree e.V. hat die Barrierefreiheit dieser Website intern in der Organisation durch Selbsteinschätzung bewertet. 

 

Feedback und Kontaktangaben

Wir freuen uns über dein Feedback zur Barrierefreiheit dieser Website. Bitte kontaktiere uns auf eine der folgenden Arten: 

 Wir werden dir innerhalb von drei Wochen eine Rückmeldung geben.

 

Durchsetzungsverfahren

Solltest du innerhalb eines Zeitraums von drei Wochen eine nicht zufriedenstellende oder keine Antwort aus oben genannter Kontaktmöglichkeit erhalten, kannst du dich an die Durchsetzungsstelle für digitale Barrierefreiheit des Landes Brandenburg zur Prüfung der in der Erklärung zur Barrierefreiheit genannten Angaben und Maßnahmen wen den. Die Durchsetzungsstelle hat nach § 4 Abs. 3 BbgBITV die Aufgabe, das Recht der Bürgerinnen und Bürger auf barrierefrei gestaltete Websites und mobile Anwendungen gegenüber öffentlichen Stellen des Landes Brandenburg durchzusetzen. 

Die Durchsetzungsstelle prüft aus formaler und inhaltlicher Sicht die Anwendbarkeit eines Durchsetzungsverfahrens und ordnet im Einzelfall eine technische Überprüfung der Website oder mobilen Anwendung bei der Überwachungsstelle für Barrierefreiheit von Web- und Anwendungstechnologien im Land Brandenburg an. Das Durchsetzungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. 

Kontakt:

Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg 
– Landesbehindertenbeauftragte | Durchsetzungsstelle für digitale Barrierefreiheit –
Henning-von-Tresckow-Straße 2 – 13, Haus S 
14467 Potsdam 

E-Mail: Durchsetzung.BIT@MSGIV.Brandenburg.de 
Telefon: 0331-866504

 

Formelle Genehmigung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Seenland Oder-Spree e.V. 
Angeline Piesche – Content-/Projektmanagement & Regionalscout Oderbruch